Ich wähle Hitsch Brosi weil...
"...er unmittelbar von der Bildungsfront heranrückt und weiss, wo der Schuh sitzt und drückt. Hitsch fördert sinnvolle Neuerungen, unterstützt aber auch Altbewährtes an unserer Volksschule. Nach den vergangenen Jahren ist es zwingend, dass die parteipolitischen Schnellschüsse ein Ende haben!"Magda Balzer
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Kulturförderungskonzept und –gesetz
Graubünden mit seiner enorm vielfältigen kulturellen und sprachlichen Landschaft hatte bis 1997 tatsächlich kein Kulturförderungsgesetz. Nach dem Giesskannen-Prinzip bestand eine gewisse Fördertätigkeit, wie meist in solchen Fällen wurden primär Events unterstützt. Die wichtige Förderarbeit, welche die Kulturverbände im Bereich Gesang und Musik, musikalische Jugendförderung, Theater, Museen und Bibliotheken leisteten, wurde nur marginal beachtet.
In einer breiten Auslegeordnung galt es einmal einen Überblick über das Kulturschaffen zu gewinnen. Erst auf dieser Basis war es möglich, konzeptuelle Ansätze zu finden, eine Arbeit, die eng in Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden geschah.
Wie bauen wir eine Kulturförderung auf, welche die Vorgaben der Regierung umsetzt, den Bedürfnissen der Kulturschaffenden entspricht, die Strukturen verstärkt, Anreize schafft und die nötige politische Akzeptanz findet, die letztendlich nötig ist, um ein Gesetz durch eine Volksabstimmung zu bringen? – Eine delikate, aber gerade deshalb äusserst spannende Arbeit. Dass nur sehr beschränkte Mittel zur Verfügung gestellt werden können, machte die Aufgabe auch nicht gerade leichter.
Staatliche Kulturförderung muss immer sehr vorsichtig konzipiert werden. Ein föderalistischer Staat diktiert keine kulturellen Inhalte, sondern unterstützt kulturelle Impulse, fördert also subsidiär (unterstützend). Dennoch soll er über die Mithilfe zum Aufbau von Strukturen und Förderungsprogrammen der Verbände auch Anreize bilden.
Dabei sollen Volks- und Laienkultur, aber auch das professionelle Kulturschaffen berücksichtigt werden. Während sich Volks- und Laienkultur mehrheitlich um die Bewahrung des kulturellen Erbes und der Tradition kümmert, ist es das professionelle Kulturschaffen, das Impulse verleiht, Neues wagt, Horizonte aufbricht. Eine lebendige Kulturlandschaft braucht beides. Und sie darf einen speziellen Aspekt nicht vergessen: die Kulturforschung.
Die Umsetzung der Anliegen in einzelne Gesetzartikel erfordert hohe Präzision und gibt einen tiefen Einblick in die gesetzgeberische Arbeit. Das im Auftrag der Regierung erarbeitete Gesetz muss nun den gesamten Weg der Vorberatung und der Beratung im Grossen Rat durchlaufen, eine Arbeit, die einen genauen Einblick in die Abläufe der politischen Beratung vermittelt.
Im September 1997 nahm das Bündner Volk das neue Kulturförderungsgesetz deutlich an.
Der Staat soll das Kulturschaffen fördern, aber keinesfalls Inhalte diktieren. Das ist ein entscheidender Punkt zwischen einem liberalen und einem totalitären Staat.
Nur ein Staat, der bereit ist, sein kulturelles Erbe zu wahren und aufzuarbeiten, kann seine kulturelle Identität wahren. Nur wer seine Identität wahrt, kann offen auf Neues zugehen.
In einer breiten Auslegeordnung galt es einmal einen Überblick über das Kulturschaffen zu gewinnen. Erst auf dieser Basis war es möglich, konzeptuelle Ansätze zu finden, eine Arbeit, die eng in Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden geschah.
Wie bauen wir eine Kulturförderung auf, welche die Vorgaben der Regierung umsetzt, den Bedürfnissen der Kulturschaffenden entspricht, die Strukturen verstärkt, Anreize schafft und die nötige politische Akzeptanz findet, die letztendlich nötig ist, um ein Gesetz durch eine Volksabstimmung zu bringen? – Eine delikate, aber gerade deshalb äusserst spannende Arbeit. Dass nur sehr beschränkte Mittel zur Verfügung gestellt werden können, machte die Aufgabe auch nicht gerade leichter.
Staatliche Kulturförderung muss immer sehr vorsichtig konzipiert werden. Ein föderalistischer Staat diktiert keine kulturellen Inhalte, sondern unterstützt kulturelle Impulse, fördert also subsidiär (unterstützend). Dennoch soll er über die Mithilfe zum Aufbau von Strukturen und Förderungsprogrammen der Verbände auch Anreize bilden.
Dabei sollen Volks- und Laienkultur, aber auch das professionelle Kulturschaffen berücksichtigt werden. Während sich Volks- und Laienkultur mehrheitlich um die Bewahrung des kulturellen Erbes und der Tradition kümmert, ist es das professionelle Kulturschaffen, das Impulse verleiht, Neues wagt, Horizonte aufbricht. Eine lebendige Kulturlandschaft braucht beides. Und sie darf einen speziellen Aspekt nicht vergessen: die Kulturforschung.
Die Umsetzung der Anliegen in einzelne Gesetzartikel erfordert hohe Präzision und gibt einen tiefen Einblick in die gesetzgeberische Arbeit. Das im Auftrag der Regierung erarbeitete Gesetz muss nun den gesamten Weg der Vorberatung und der Beratung im Grossen Rat durchlaufen, eine Arbeit, die einen genauen Einblick in die Abläufe der politischen Beratung vermittelt.
Im September 1997 nahm das Bündner Volk das neue Kulturförderungsgesetz deutlich an.
Der Staat soll das Kulturschaffen fördern, aber keinesfalls Inhalte diktieren. Das ist ein entscheidender Punkt zwischen einem liberalen und einem totalitären Staat.
Nur ein Staat, der bereit ist, sein kulturelles Erbe zu wahren und aufzuarbeiten, kann seine kulturelle Identität wahren. Nur wer seine Identität wahrt, kann offen auf Neues zugehen.







