Ich wähle Hitsch Brosi weil...
"Die Ausbildung unserer Jugend ist der Schlüssel zur
erfolgreichen Wissens- gesellschaft. Das Bildungswesen trägt dafür wesentliche Verantwortung.
Die kompetente Führung des kantonalen Bildungswesens bedarf einer praxiserprobten
und parteipolitisch unabhängigen Persönlichkeit.
Ich wähle Hitsch Brosi. "
Thomas Flüeler
Davos
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Die NFA ist kein ausgereiftes Projekt!
Dass eine Überarbeitung und Neugestaltung des kantonalen Finanzausgleiches notwenig ist, bestreiten die wenigsten.
Dass die Bewertung der Finanzkraft der Gemeinden an die aktuelle finanzielle Realität an-gepasst wird, ist ein notwendiger Schritt.
Dass die dem Parlament und Stimmvolk vorgelegten Zahlen korrekt sind, steht - zumindest für mich – ausser Zweifel. Das Vertrauen ins Finanzdepartement, welches diese Vorlage ausgearbeitet hat, besteht voll und ganz.
Und dennoch ist es kein ausgereiftes Projekt: Bei der Entflechtung der Finanzströme standen finanzpolitische Argumente ganz oben, sachpolitische und strategische jedoch fanden nicht genügend Berücksichtigung. Herausgekommen ist eine Vorlage, die finanztechnisch überzeugt, aber in einigen Sachbereichen eine gefährliche Destabilisierung und Entsolidari-sierung schafft.
Stark betroffen ist die Volksschule, welche zu den wichtigen Aufgaben von Kanton und Ge-meinden gehört. Und welche die grösste Einzelposition in jedem Gemeindehaushalt ist. Mit dem neuen Finanzausgleich verabschiedet sich der Kanton weitgehend aus der Basisfinan-zierung der Schule. Zwar sollen die Schulleitungen voll vom Kanton übernommen werden, was aber nicht mehr als 5-10% der Basisfinanzierung der Volksschule ausmacht. Als Ver-gleich dazu: Im noch gültigen System erhält eine finanzschwache Gemeinde gute 50% an Unterstützung. Natürlich erhält die Gemeinde andere Entlastungen, was die Situation für den Schulbereich aber nicht unbedingt verbessert.
Knapp die Hälfte unserer 180 Gemeinden erhalten mit dem NFA weniger Mittel als bisher und das, obwohl der Kanton seinen Beitrag um 13 Millionen erhöht. Darunter sind sehr viele Gemeinden aus der Finanzklasse 4 + 5. Wie bitte sollen diese für die Schulkosten noch auf-kommen? Sie haben keine andere Wahl: Sie müssen sparen. Einsparungen zeigen nur Wir-kung, wenn man auch die grossen Positionen angeht, also die Schule.
Ist es wirklich richtig, wenn sich die reicheren Gemeinden eine gute Schule leisten können, die ärmeren eben weniger? – Nein! Wir brauchen im ganzen Kanton qualitativ gute Schulen!
Und dazu muss der Kanton für die Basisfinanzierung eine ausgleichende Funktion erfüllen. Dass er gemäss dem neuen NFA die ganzen Entwicklungsprojekte im Schulbereich über-nehmen würde, ist zwar richtig und löblich, hilft aber nicht über die Schwierigkeiten bei der Basisfinanzierung weg.
Und noch eins: Wir dürfen diesen Entscheid nicht nur aufgrund der Frage ‚bekommt meine Gemeinde mehr oder weniger Mittel?’ fällen. Denn es gilt zu bedenken: Die 13 zusätzlichen Millionen, die der Kanton einschiesst, zahlen auch wir Bündner Steuerzahlerinnen und –zahler!
Dass die Bewertung der Finanzkraft der Gemeinden an die aktuelle finanzielle Realität an-gepasst wird, ist ein notwendiger Schritt.
Dass die dem Parlament und Stimmvolk vorgelegten Zahlen korrekt sind, steht - zumindest für mich – ausser Zweifel. Das Vertrauen ins Finanzdepartement, welches diese Vorlage ausgearbeitet hat, besteht voll und ganz.
Und dennoch ist es kein ausgereiftes Projekt: Bei der Entflechtung der Finanzströme standen finanzpolitische Argumente ganz oben, sachpolitische und strategische jedoch fanden nicht genügend Berücksichtigung. Herausgekommen ist eine Vorlage, die finanztechnisch überzeugt, aber in einigen Sachbereichen eine gefährliche Destabilisierung und Entsolidari-sierung schafft.
Stark betroffen ist die Volksschule, welche zu den wichtigen Aufgaben von Kanton und Ge-meinden gehört. Und welche die grösste Einzelposition in jedem Gemeindehaushalt ist. Mit dem neuen Finanzausgleich verabschiedet sich der Kanton weitgehend aus der Basisfinan-zierung der Schule. Zwar sollen die Schulleitungen voll vom Kanton übernommen werden, was aber nicht mehr als 5-10% der Basisfinanzierung der Volksschule ausmacht. Als Ver-gleich dazu: Im noch gültigen System erhält eine finanzschwache Gemeinde gute 50% an Unterstützung. Natürlich erhält die Gemeinde andere Entlastungen, was die Situation für den Schulbereich aber nicht unbedingt verbessert.
Knapp die Hälfte unserer 180 Gemeinden erhalten mit dem NFA weniger Mittel als bisher und das, obwohl der Kanton seinen Beitrag um 13 Millionen erhöht. Darunter sind sehr viele Gemeinden aus der Finanzklasse 4 + 5. Wie bitte sollen diese für die Schulkosten noch auf-kommen? Sie haben keine andere Wahl: Sie müssen sparen. Einsparungen zeigen nur Wir-kung, wenn man auch die grossen Positionen angeht, also die Schule.
Ist es wirklich richtig, wenn sich die reicheren Gemeinden eine gute Schule leisten können, die ärmeren eben weniger? – Nein! Wir brauchen im ganzen Kanton qualitativ gute Schulen!
Und dazu muss der Kanton für die Basisfinanzierung eine ausgleichende Funktion erfüllen. Dass er gemäss dem neuen NFA die ganzen Entwicklungsprojekte im Schulbereich über-nehmen würde, ist zwar richtig und löblich, hilft aber nicht über die Schwierigkeiten bei der Basisfinanzierung weg.
Und noch eins: Wir dürfen diesen Entscheid nicht nur aufgrund der Frage ‚bekommt meine Gemeinde mehr oder weniger Mittel?’ fällen. Denn es gilt zu bedenken: Die 13 zusätzlichen Millionen, die der Kanton einschiesst, zahlen auch wir Bündner Steuerzahlerinnen und –zahler!
Aktualisiert (Freitag, den 26. Februar 2010 um 12:51 Uhr)







